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Regulierungsdiskussion bei der Deutschen Bahn

Obwohl die Aufgaben der Bundesnetzagentur ja nicht mehr auf die Regulierung der Telekommunikation beschränkt sind, sondern künftig auch die Eisenbahn umfassen, wird bislang offenbar die Parallele zur Regulierungsdiskussion bei der Bahn übersehen. Dort gibt es seit langem die, auch z.B. im Vereinigten Königreich tatsächlich praktizierte Überlegung, Infrastruktur und Dienstleistung zu trennen, nämlich die Infrastruktur ``Gleisnetz'' verschiedenen miteinander im Wettbewerb stehenden Dienstleistern, die eigene Züge von A nach B fahren lassen, gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung zu stellen und die Deutsche Bahn AG dementsprechend aufzuteilen bzw. auf die Rolle eines solchen Dienstleisters zu reduzieren.



Martin Weigele 2006-08-15