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Ex-ante ante portas

Unter dem Druck der Europäischen Kommission und des Kartellamtes hat die Bundesnetzagentur nunmehr ihren Entwurf zur Regulierung der Mobilfunkterminierungsentgelte den betroffenen Unternehmen, der EU Kommission und den Schwesterbehörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt [3]. Dabei war offensichtlich die Erkenntnis maßgeblich, dass jeder der Mobilnetzbetreiber in Deutschland auf ``seinem'' Markt der empfangenen Anrufe für ein Mobiltelefon im jeweiligen Netz über ``sein'' Monopol verfügt, vergleiche hierzu den Tätigkeitsbereicht der Bundesnetzagentur für die Jahre 2004 und 2005 [2].



Martin Weigele 2006-08-15